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Textanpassung aufgrund der neuen Rechtslage

Sicher aufgestellt nach Urteil zu Online-Maklerverträgen

Das Urteil des Landgerichts hat Auswirkungen auf unzählige Maklerverträge. In den Leitsätzen heißt es unter anderem: 

Ein Makler kann aus einem Maklervertrag keine Rechte herleiten, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung auf einer vom Makler bereitgestellten Webseite durch eine Schaltfläche abgibt, die allein mit dem Wort “Senden” beschriftet ist (§ 312j Abs. 3, 4 BGB).

 

Eine individuelle Kommunikation im Sinne des § 312j Abs. 5 BGB ist ausgeschlossen, wenn der Verbraucher keine Möglichkeit hat, auf den Inhalt der von ihm abgegebenen Willenserklärung Einfluss zu nehmen. Hat er schon aus technischer Sicht lediglich die Möglichkeit, eine vom Unternehmer vorgegebene Willenserklärung oder vom Unternehmer vorgegebene Auswahlmöglichkeiten auszuwählen, so kann es sich niemals um individuelle Kommunikation handeln.”

FLOWFACT ist Bestandteil eines der führenden Digitalkonzerne in Deutschland und so stellen wir uns beim Thema Rechtssicherheit immer einheitlich auf. Im Zuge dessen haben wir den Button im Interaktiven Exposé angepasst. Die textliche Aufforderung für den Auftrag lautet nun: Makler:in zahlungspflichtig beauftragen. Mit diesem Schritt befolgen wird die Vorgabe unserer konzernübergreifenden Rechtsabteilung. 

Diese Änderung betrifft ebenso die von Ihnen selbst angepassten Vorlagen. 

 

Von FLOWFACT im Rahmen eines Projekts bereitgestellten Vorlagen sind von der Änderung nicht betroffen.

 

Darüber hinaus arbeiten wir daran, dass im nächsten Schritt eine individuelle Anpassung möglich sein wird. 

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