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Nach dem Bestellerpinzip Vermietung haben die Regulierungsbemühungen der Regierung erneut die Immobilienbranche getroffen. Ein aktueller Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte a) den Besteller zum alleinigen Bezahler machen, b) die Doppeltätigkeit abschaffen und c) die Provisionen auf maximal 2 Prozent deckeln, so die Kerninhalte des Entwurfs. Vorangegangen war die Aussage von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) im August 2018, dass man prüfe, inwieweit das Bestellerprinzip Vermietung auch auf den Verkauf übertragen werden könne. Sie nannte explizit die Maklerkosten als verantwortlich dafür, dass die Kosten beim Haus- oder Wohnungskauf explodiert seien. Mit ihrer Ankündigung griff sie auf, dass die SPD sich bereits im Wahlkampf 2017 für das Bestellerprinzip Verkauf eingesetzt hatte.
Der Gesetzentwurf beinhaltet ebenfalls eine Begründung. Als Argumente für den Gesetzentwurf sieht die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erstens die Förderung der Bildung von Wohneigentum. Dem stehen in ihren Augen die nicht unerheblich hohen Kaufnebenkosten entgegen. Zum zweiten soll der Verbraucherschutz, nach dem „Bestellerprinzip Vermietung“, auch auf die Vermittlung nichtgewerblicher Immobilien und Grundstücke ausgeweitet werden. Zum dritten wird argumentiert, dass sich die deutschen Provisionen im internationalen Vergleich am oberen Ende der Skala befinden.
Was beinhaltet der Gesetzentwurf im Detail? Welche Positionen nehmen die verschiedenen Marktteilnehmer ein? Was genau ist noch einmal das Bestellerprinzip Vermietung? Und welche Perspektiven gibt es im Umfeld Bestellerprinzip?
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