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Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Aufklärung und Hilfe für Ihre Kundschaft. Unsere Empfehlung: „Nachweis des niedrigen Gemeinwerts“ im Gegengutachten. Eigentümer:innen können gegen den festgesetzten Grundsteuerwert vorgehen, wenn dieser mindestens 40 % über dem tatsächlichen gemeinen Wert liegt. Der Nachweis kann durch ein Sachverständigengutachten oder einen stichtagsnahen Kaufpreis erbracht werden.
Nutzen Sie für Ihre Kundenkommunikation die ausführlichen Informationen von Sprengnetter!
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