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Bestellerprinzip Verkauf 2019: Warum der neue Gesetzentwurf für so viel Unmut sorgt

Bestellerprinzip Verkauf 2019 - der neue Gesetzentwurf

„Das ist kein Verbraucherschutz – das ist ein großer Fehler.“ –  Mit diesen klaren Worten begegnet Michael Schick, Präsident des IVD, dem Gesetzentwurf zum neuen Bestellerprinzip. Denn es wird langsam ernst. Verbraucherschutzministerin Katharina Barley (SPD) legt nun in einen Referentenentwurf vor, wie das Bestellerprinzip für Immobilienkäufe konkret aussehen soll.

Wer eine Leistung bestellt, soll sie auch bezahlen, so der Hintergrund des Bestellerprinzips. Der Gesetzentwurf ist ein heiß diskutiertes Thema, denn besonders für Immobilienmakler zieht diese grundlegenden Änderungen in der Vermittlung von Wohnimmobilien nach sich. Was es Neues gibt, haben wir hier zusammengefasst.

Ob Miete oder Kauf: wer bestellt, der zahlt

Der neue Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip beim Immobilienkauf ist bereits seit Monaten in aller Munde und hat nun wieder einen Aufschwung bekommen. Was wir bisher wissen: bei der Vermittlung von Mietverträgen darf von einem potentiellen Mieter nur noch dann eine Maklerprovision verlangt werden, wenn der Makler von ihm auch einen entsprechenden Auftrag zur Wohnungssuche erhalten hat. Damit soll sichergestellt werden, dass immer derjenige zahlt, der die Wohnungsvermittlung auch tatsächlich beauftragt hat.

Und hier setzt der jetzt veröffentlichte Gesetzentwurf an: Wer bestellt, der zahlt. Und das eben auch beim Kauf einer Immobilie.

Grund zur Ausweitung des Gesetzes

Grund zur Ausweitung des Gesetzes ist eine Senkung der Kaufnebenkosten wie die Grunderwerbssteuer, Kosten für Notar und Grundbucheintrag sowie Maklerprovision. Bislang konnte sich immer frei darauf geeinigt werden, wie mit den Maklergebühren umgegangen werden soll.

Während beispielsweise in Hessen die Käufer komplett in die Pflicht genommen werden, werden die Maklergebühren in anderen Bundesländern zwischen Makler und Käufer geteilt. Auch für die Höhe der Maklercourtage existieren bisher keine gesetzlichen, sondern die marktüblichen Regelungen, welche sich zwischen 4,76 % und 7,14% des Kaufpreises bewegen. Sollte der neue Gesetzentwurf wirklich in Kraft treten, soll die Maklerprovision dann nur noch höchstens 2% betragen, eingeschlossen der gesetzlichen Umsatzsteuer und Nebenleistungen. Hier werden als Begründung unsere europäischen Nachbarländer Niederlande und Österreich herangezogen, bei denen generell das Bestellerprinzip gilt und die Maklercourtagen durchschnittlich weit unter denen für die in Deutschland liegen.

Ein zweischneidiges Schwert

Obwohl die Änderung des Bestellerprinzips zu Gunsten der Verbraucher gelten soll, geht die Rechnung aus Sicht vieler Makler nicht ganz auf. Weniger Aufträge, höherer Konkurrenzdruck: das sind nur eine der wenigen Befürchtungen. Denn der Wettbewerb wird spürbar verschärft werden. Um konkurrenzfähig zu bleiben, müssen Makler mehr Serviceleistungen anbieten, was automatisch höhere Servicekosten nach sich zieht.

Und der Konkurrenzdruck steigt nicht nur unter den Maklern, sondern auch gegenüber den Eigentümern, deren Verhandlungsmacht durch die Selbstveräußerung ihres Eigentums stärker wird. Denn wenn der Eigentümer die Maklerprovision selbst übernehmen muss, wird er sein Kaufobjekt höchstwahrscheinlich lieber selbst einstellen wollen. Das hätte zur Folge,

„(…), dass die Verkäufer die Provision auf den Kaufpreis aufschlagen, was zu einer höheren Belastung mit Grunderwerbsteuer führt. Die ohnehin schon hohen Immobilienpreise würden weiter steigen.“, so Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD.

Die Maklerinserate gehen damit zurück und die der Privatinserenten steigen. Umsätze aus Vermittlung von Kaufobjekten würden somit einbrechen. Die Gewinnspanne wird sich somit bei gleichzeitig erhöhten Servicekosten und mehr Konkurrenzdruck verringern. Und nicht nur das: Makler müssen ihren Service nicht nur breiter aufstellen, er muss auch besser sein. Nur diejenigen, die mit ihrer Leistung und Qualität überzeugen, können sich auf Dauer am Markt halten.

„Führt der Verkäufer den Verkauf in Eigenregie durch, werden im Verkaufsprozess zahlreiche Fragen nicht angesprochen, (…) Vorhandene Mängel bleiben unaufgedeckt. Im schlimmsten Fall kommt es zum Fehlkauf. Die Einschaltung eines Immobilienmaklers dient somit dem Verbraucherschutz.“, fügt Schick hinzu.

Diese wegfallende Beratung des Maklers auf der Käuferseite ist einer der relevantesten Punkte, warum der IVD das Vorhaben der Verbraucherschutzministerin ablehnt.

Doch gibt es neben der vielen negativen Kritik an dem Gesetzentwurf auch andere Meinungen. Bei einem Blick über den heimischen Tellerrand machen sich Makler wie beispielsweise Roland Kampmeyer bewusst, dass in der möglichen Änderung des Bestellerprinzips auch eine Chance liegt, sich am Markt und gegenüber ihren Kunden neu und vor allem besser zu positionieren. Denn wie in jeder Branche gibt es auch unter Maklern schwarze Schafe. Diesen wird es dank dem geänderten Bestellerprinzip künftig schwerer gemacht. Durch das Bestellerprinzip wird ein Selektionsprozess angestoßen, bei dem am Ende die besten Makler übrigbleiben. Das Image des Maklers kann somit gesteigert werden und diesen mittel- bis langfristig nützen. Zudem wissen Makler genau, für wen sie tätig werden.

„Es würde Vertrauen erhöhen, weil klare Verhältnisse Interessenkonflikte auflösen.“, so Kampmeyer.*

Die Maklerleistung wird somit insgesamt transparenter.

Fazit zum Bestellerprinzip Verkauf

Auf den ersten Blick werden Maklern mit dem Bestellerprinzip ein paar große Steine in den Weg gelegt. Auf den zweiten jedoch räumt das Bestellerprinzip die Chance ein, die Vermittlerbranche zu professionalisieren. Was Sie tun müssen, damit Sie das Bestellerprinzip nicht zum Stolpern bringt?

Unser Tipp: Sollte das Bestellerprinzip tatsächlich in Kraft treten, machen Sie aus der Not eine Tugend: konzentrieren Sie sich mit Ihren Marketingaktivitäten zukünftig noch mehr auf die Eigentümer. Der Service eines guten Maklers lässt sich nicht durch Selbstvermarktungsbemühungen kompensieren. Machen Sie Ihren Kunden also deutlich, was Ihre Leistungen sind, wo Ihre Qualifikationen liegen und warum Sie mit den Leistungen auch unter den neuen Rahmenbedingungen erfolgreich tätig sein werden. Positionieren Sie sich mit Ihrer Expertise, bieten Sie mehr und werden Sie für Ihren Kunden unverzichtbar.

Alle relevanten Informationen rund um das aktuell brisanteste Thema der Maklerbranche lesen Sie hier im FLOWFACT eBook zum Bestellerprinzip 2019. Plus: Wie stellen Sie Ihr Immobilienunternehmen auf, um wettbewerbsfähig in einem stark von Konkurrenzdruck geprägten Marktumfeld zu bleiben.

*Quelle: https://www.immo-online.com/blog/immobilienthemen/bestellerprinzip/#kampmeyer

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